Honorar

Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – dies gilt für Einzel- und Gruppentherapie.

Nach einem ersten persönlichen Kennenlernen (psychotherapeutische Sprechstunde) klären wir gemeinsam, ob eine Behandlung sinnvoll ist und welche nächsten Schritte folgen. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre gesetzliche Krankenkasse, so dass für Sie in der Regel keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 min betragen zwischen 153 und 167,58 Euro. Vereinzelt können für Leistungen wie Befundberichte oder neuropsychologische Testungen etc. zusätzliche Kosten anfallen.

SelbstzahlerIn
Die Kosten einer privat bezahlten Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Coaching
Als Grundlage der Abrechnung des Einzelcoachings wird ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) herangezogen.